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Zoll: EDV-Obligatorium Import CH- 07.11.2017

Die Schweizerische Zollverwaltung löst die bisherigen Import-Belege Zoll- und MWST-Quittung und Bordereau am 1. März 2018 durch ein neues, elektronisches Verfahren ab.

Der Importeur mit ZAZ-Konto muss die Dateien selbst beim Zollserver abholen und während 10 Jahren elektronisch archivieren.

Bei Importeuren ohne ZAZ-Konto läuft der Weg weiterhin über den Spediteur. Diese stellen dem Importeur die Daten auf drei verschiedenen Wegen zur Verfügung.

Unser Lösungspartner TransSoft GmbH bietet in seiner Export-Software ExpoVit e-dec das neue Modul "eVV Import" an.

Eine Beschreibung der zolltechnischen Änderungen sowie dazugehörige Kurzvideos finden Sie hier.

Tipps für die Umsetzung finden Sie hier.

Für weitere Informationen steht Ihnen die TransSoft GmbH gerne zur Verfügung.

Quelle: blue office consulting ag / Marketing

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