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QR-Rechnung ISO 20022- 04.10.2019

Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ISO 20022 wird der Schweizer Einzahlungsschein ab 30. Juni 2020 abgelöst durch die neue QR-Rechnung, die sämtliche Zahlungsinformationen enthält.

Der Zahlteil kann auf drei Arten verwendet werden:

  • in einer QR-Rechnung in Papierform integriert
  • als Beilage zu einer Rechnung in Papierform
  • in einer QR-Rechnung integriert für E-Mail-Rechnungen, z.B. im PDF-Format

Der mit entsprechendem Gerät (Smartphone, Scanner, Belegleser) elektronisch lesbare Swiss QR Code – mittig mit einem Schweizer Kreuz gekennzeichnet – enthält die zahlungsrelevanten Daten. Diese sind auf dem Zahlteil auch in Klarschrift aufgedruckt und ohne technische Hilfsmittel lesbar.

Für in blue office® erstellte Debitoren-Rechnungen an Ihre Kunden wird die QR-Rechnung als Zusatz ausgedruckt. Der Ausdruck kann entweder unten auf der Rechnung erfolgen; in diesem Fall ist die Anpassung Ihrer bestehenden Rechnungsformulare erforderlich. Oder der Ausdruck erfolgt als Rechnungsbeilage auf einem separaten Blatt; dafür wird blue office® ein Standard-Formular bereitstellen.

Gemäss Paymentstandards Schweiz muss das Papier für den Ausdruck naturweiss oder weiss sein und ein Gewicht von 80 bis 100 g/m² haben. Es darf weder beschichtetes noch reflektierendes Standardpapier verwendet werden. Zugelassen sind geprüfte Recycling-, FSC- und TCF-Papiere.

Von Kreditoren-Rechnungen, die Sie von Ihren Lieferanten mit QR-Rechnung erhalten, kann der QR-Code via Belegleser eingelesen und in blue office® übergeben werden.

Die QR-Rechnung wird für blue office® Version 4 spätestens April 2020 zur Verfügung gestellt.

Für blue office® Version 3.51 ist die Umsetzung der QR-Rechnungsfunktionen nicht vorgesehen.

Nach dem 30.06.2020 ist während einer Übergangsphase die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine noch möglich. Durch den Finanzplatz Schweiz wurde noch kein definitives Enddatum bezüglich der Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen festgelegt.

Quelle: blue office consulting ag / Geschäftsleitung

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